Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich und Einbezug
1.1
 Für den Geschäftsverkehr zwischen der Lovato Electric AG, mit Sitz in Regensdorf (ZH), Schweiz (CHE-255.144.141) und dem Käufer bzw. Besteller mit Sitz/Wohnsitz in der Schweiz (nachfolgend „Besteller“) gelten ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGBs»).
1.2
 Indem der Besteller ein Angebot der Lovato Electric AG bzw. bei der Lovato Electric AG bestellt, erklärt er sich mit den vorliegenden AGB einverstanden.

2. Offerten
2.1
 Offerten der Lovato Electric AG sind während 30 Kalender-Tagen ab Offert-Datum – unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren bei Lovato Electric
AG und eines Rückrufs vor deren Annahme gültig. Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), ab Werk der Lovato Electric AG in Regensdorf, exklusiv MWST.
2.2 Lovato Electric AG kann die Preise (Preislisten) jederzeit abändern.

3. Bestellung
3.1 
Die Abgabe einer Bestellung zu den von Lovato Electric AG offerierten Konditionen ist für den Besteller grundsätzlich verbindlich. Der Besteller kann jedoch die Bestellung bei Lovato Electric AG ohne Kostenfolgen schriftlich widerrufen, sofern
– die Widerrufserklärung spätestens 12 Stunden nach Eingang der Bestellung bei Lovato Electric AG eintrifft und
– Lovato Electric AG mit der Bearbeitung der Bestellung noch nicht begonnen hat.
3.2 An Bestellungen mit einem Bestellwert von CHF 10‘000.00 und mehr ist Lovato Electric AG erst nach Zustellung ihrer schriftlichen bzw. elektronischen Bestellbestätigung gebunden. Bestellungen mit einem geringeren Bestellwert kann Lovato Electric AG auch konkludent akzeptieren.
Bei Widersprüchen geht eine allfällige Bestellbestätigung von Lovato Electric AG einer Bestellung vor.

4. Elektronische Bestellung
Der Besteller kann die Bestellung schriftlich bzw. elektronisch an Lovato Electric AG übermitteln. Lovato Electric AG haftet nicht für den Versand, die Übermittlung und den Empfang der Bestellung respektive daraus entstehende Schäden. Wird eine Bestellung vom Informatiksystem der Lovato Electric AG (z.B. vom Spamfilter) automatisch gelöscht, erfolgt keine Benachrichtigung an den Besteller. Lovato Electric AG kann das elektronische Bestellsystem aus begründetem Anlass ohne Benachrichtigung der Besteller offline schalten (z.B. bei Verdacht auf Viren, Eingriffe Dritter, etc.).

5. Versand- und Verpackungskosten
5.1
 Die nachfolgenden Konditionen gelten ausschliesslich für Lieferungen ab Regensdorf (ZH) innerhalb der Schweiz.
5.2 Die Versandkosten können telefonisch beziehungsweise per E-Mail bei Lovato Electric AG angefordert werden.
5.3 Der Versand kann nach Ermessen von Lovato Electric AG in mehreren Teillieferungen erfolgen. Wünscht der Kunde Teillieferungen, verrechnet Lovato Electric AG pro Lieferung jeweils die effektiven Kosten.

6. Rechnungsstellung
6.1 
Rechnungen hat der Besteller nach Eingang umgehend zu prüfen. Der Rechnungsbetrag von herkömmlichen und elektronischen Rechnungen gilt als anerkannt, wenn der Besteller diesen nicht innert 10 Kalender-Tagen ab deren Zugang schriftlich beanstandet. Lovato Electric AG prüft die Beanstandung und passt die Rechnung an, falls sie die Beanstandung als begründet erachtet.
6.2 Auf schriftliches Ersuchen des Bestellers stellt Lovato Electric AG elektronische Rechnungen aus. Der Versand der Rechnungen erfolgt in der Regel unverschlüsselt. Lovato Electric AG haftet nicht für Schäden wegen fehlerhafter und/oder von Dritten manipulierter Software oder Daten (Viren, Würmer, Hackerangriffe, etc.). Insbesondere schliesst Lovato Electric AG die Haftung für Schäden infolge elektronischer Bestellung und/oder infolge elektronischer Rechnungen aus.

7. Zahlungsbedingungen
7.1 
Der Besteller hat die Rechnungen innert 30 Kalender-Tagen ab Rechnungsdatum im vollen Rechnungsbetrag (d.h. ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen) zu bezahlen. Nach Fristablauf gerät der Besteller ohne Mahnung in Verzug und schuldet Lovato Electric AG jeweils einen Verzugszins von 3%.
7.2 Lovato Electric AG kann die vollständige oder teilweise Vorauszahlung des Rechnungsbetrags verlangen.
7.3 Der Besteller kann die Kaufpreisschuld gegenüber Lovato Electric AG nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen (Verrechnungsverbot).
7.4 Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist Lovato Electric AG berechtigt, ohne Mahnung vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzufordern und auf Kosten des Bestellers retournieren zu lassen.

8. Lieferverzögerungen
8.1
 Unverschuldete Umstände bei Lovato Electric AG oder den Lieferanten der Lovato Electric AG, wie insbesondere höhere Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoffmangel, Arbeitskonflikte, etc. berechtigen Lovato Electric AG, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben. Der Besteller kann hieraus keine Ansprüche ableiten. Dies gilt gegebenenfalls auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in welchem sich Lovato Electric AG in Verzug befindet.
8.2 Lovato Electric AG übernimmt keine Lieferzeitgarantie und haftet nicht für allenfalls verspätete Lieferungen. Allfällige Angaben von Mitarbeitern der Lovato Electric AG verstehen sich als unverbindliche Richtwerte und keinesfalls als Zusicherungen.

9. Annahmeverzug des Bestellers
Kann die versandbereite Ware infolge einer Verletzung der Mitwirkungspflicht des Bestellers nicht oder erst verspätet versendet werden oder nimmt der Besteller die Ware nicht an, werden die Waren auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert. Der Besteller hat in solchen Fällen auch allfällige zusätzliche Transportkosten zu tragen.

10. Nutzen und Gefahr
10.1
 Nutzen und Gefahr der Kaufsache gehen mit Versandbereitschaft der Lieferung ab Werk von Lovato Electric AG auf den Besteller über. Bei Weiterverarbeitung des bereitgestellten Materials durch Lovato Electric AG haftet Lovato Electric AG nicht für einen zufälligen Untergang des von ihr zu Handen des Bestellers bereitgestellten Materials.
10.2 Unabhängig von der Kostentragung und der Organisation des Transports der Lieferung übernimmt Lovato Electric AG keine Haftung für Schäden in diesem Zusammenhang.

11. Mängel der Kaufsache/Werkmängel
11.1 Rügefrist

Die Lieferung ist durch den Besteller sofort nach Empfang zu prüfen. Mängelrügen sind innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich an Lovato Electric AG zu richten. Nach unbenutztem Fristablauf gilt die Lieferung als genehmigt. Die Gewährleistung von Lovato Electric AG für später auftretende Mängel erstreckt sich vom Tage der Ablieferung an auf alle innerhalb von 12 Monaten auftretenden Mängel, sofern diese ihre Ursache nachweislich in schlechtem Material oder fehlerhafter Produktion haben und nicht auf unsachgemäße Lagerung oder Behandlung, auf Überbeanspruchung oder ungeeignete Verwendung oder Installation zurückzuführen sind. Der Nachweis für schlechtes Material oder fehlerhafte Fabrikation obliegt dem Besteller. Die Ausübung der Mängelrechte, insbesondere die Nachbesserung, bewirkt weder eine Unterbrechung noch den Stillstand der Jahresfrist.
11.2 Mängelrechte
Lovato Electric AG kann den Mangel nach eigenem Ermessen durch Nachbesserung und/oder Ersatz durch mängelfreie Ware gleicher Art bzw. Teilen davon beheben. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sowie Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen.
11.3 Gewährleistungsausschluss und Verlust der Mängelrechte
Werden die Produkte nicht entsprechend den Nutzungsbestimmungen (abrufbar unter www.lovatoelectric.ch) von Lovato Electric AG verwendet oder
werden diese durch Einwirkung der Bestellerin oder Dritter bzw. den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert, erlöschen sämtliche Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche. Beschädigungen durch Verschleiss sowie durch unsachgemässe oder bestimmungswidrige Nutzung fallen nicht unter die Gewährleistung.

12. Haftungsausschluss
Ansprüche auf Schadenersatz kann der Besteller nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Lovato Electric AG geltend machen. Für das Verhalten ihrer Hilfspersonen schliesst Lovato Electric AG sowohl die vertragliche als auch die ausservertragliche Haftung gänzlich aus. Der Besteller kann gegenüber Lovato Electric AG keine indirekten Schäden und Folgeschäden geltend machen. Lovato Electric AG haftet zudem nicht für die Auswahl oder die Verwendung der Produkte durch den Besteller.

13. Rücksendungen
13.1 Voraussetzungen

Die Rücknahme bzw. der Umtausch von durch Lovato Electric AG gelieferter Ware ist nur mit vorangehender Zustimmung von Lovato Electric AG
und unter Einhaltung der nachfolgenden Voraussetzungen möglich:
(a) Die Waren müssen in sauberer, unbeschrifteter Originalverpackung mit intakten Siegeln retourniert werden. Das Versanddatum für die entsprechenden Produkte darf nicht mehr als 12 Monate zurückliegen. Der Artikel darf keine Gebrauchsspuren aufweisen. Er darf weder parametriert noch programmiert sein. Ergibt die Prüfung durch Lovato Electric AG, dass eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, kann Lovato Electric AG nach eigenem Ermessen die Rücknahme verweigern, den Rückvergütungssatz reduzieren oder einen Abzug beim Rückvergütungsbetrag vornehmen.
(b) Der Besteller kann kundenspezifisch gefertigte Produkte nur nach Zustimmung des Verkaufsaussendienstes und der Projektierungsabteilung von Lovato Electric AG unter Bezeichnung des Projektes und unter Einhaltung der übrigen Voraussetzungen retournieren. Lovato Electric AG kann die Rücknahme unter Angabe des Grundes nach eigenem Ermessen verweigern.

13.2 Vorgehen
13.2.1 
Der Besteller muss Warenretouren vor dem Versand telefonisch oder per E-Mail bei Lovato Electric AG anmelden. Lovato Electric AG kann nach freiem Ermessen, insbesondere bei Lagerbereinigungen, eine Begutachtung der Warenretouren durch eine von ihr bezeichnete Person beim Besteller anordnen. Unterlässt der Besteller hierbei seine Mitwirkungspflichten oder retourniert er die Ware ohne Begutachtung, verliert er allfällige Rückvergütungsansprüche.
13.2.2 Der Besteller hat der Rücksendung ein vollständig ausgefülltes Retouren-Formular unter Angabe der durch Lovato Electric AG telefonisch kommunizierten Retouren-Nummer beizulegen. Das Retouren-Formular kann telefonisch beziehungsweise per E-Mail bei Lovato Electric AG angefordert werden.
13.2.3 Für Rücksendungen ohne oder mit einem unvollständig ausgefüllten Retouren-Formular verrechnet Lovato Electric AG eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00. In der Regel kontaktiert Lovato Electric AG den Besteller zwecks Einholung der fehlenden Angaben. Erfolgt innert 30 Kalender-Tagen nach Versand einer solchen Rückfrage keine Rückmeldung des Bestellers, entsorgt Lovato Electric AG die Rücksendung auf Kosten des Bestellers unter Wegfall allfälliger Rückvergütungsansprüche. Nicht angemeldete, nicht frankierte oder nicht einem Absender zurechenbare Rücksendungen werden nichtentgegengenommen.

13.3 Vergütungsart und -satz
13.3.1
 Lovato Electric AG vergütet Rücksendungen erst ab einem Warenwert von CHF 50.00. Die Vergütung erfolgt durch eine Gutschrift auf das betreffende Kundenkonto. Wünscht der Besteller die Überweisung auf ein anderes Konto, wird eine Zahlungsgebühr von CHF 10.00 vom Vergütungsbetrag abgezogen, sofern er der Rücksendung keinen Einzahlungsschein beilegt.
13.3.2 Lovato Electric AG kann den Rückvergütungssatz unter Berücksichtigung der Kriterien nach Ziffer 13.1 und 13.2 nach eigenem Ermessen festsetzen. Sie kann dabei zusätzlich den Gesamtumsatz eines Kunden sowie dessen Rücksendungsquote berücksichtigen.
13.3.3 Die Rückvergütung des vollen Netto-Warenwerts erfolgt nur bei nachgewiesener Falschlieferung (d.h. die gelieferten Produkte entsprechen nicht den bestellten Produkten) der Lovato Electric AG.

14. Abänderungen
Diese AGB können jederzeit und ohne Ankündigung von Lovato Electric AG geändert werden.

15. Schriftform
Von diesen AGBs abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei hierfür der Nachweis durch Text genügt.

16. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist am Sitz von Lovato Electric AG.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1
 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Lovato Electric AG und dem Besteller ist schweizerisches Recht anwendbar.
17.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Rechtsverhältnissen zwischen Lovato Electric AG und dem Besteller ist am Sitz der Lovato Electric AG.

Lovato Electric AG / März 2020